Gemäss dem Auftrag des „Haager Abkommens zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (1954)“ baut die Schweiz eine Organisation auf, die sich dem Schutz des Kulturguts widmet und dabei hauptsächlich zwei Grundsätze befolgt:
Der KGS (Kulturgüterschutz) ist die Organisation, die auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinde/Region plant, Anweisungen erteilt und Massnahmen ergreift, um die Kulturgüter zu schützen.
Der Tätigkeitsbereich des KGS beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
Leider können aufgrund von beschränkten Ressourcen und der Verfügbarkeit des Personals nur im begrenzten Rahmen Schutzmassnahmen gegen die Gefahren getroffen werden, die dem Kulturgut von verschiedenen Seiten drohen.
Daher spielt die Vorbeugung eine wichtige Rolle beim KGS.
Die Dokumentation und die Mutationsnachführung sämtlicher relevanter Daten zu den KG-Objekten sind daher ausschlaggebend und müssen zuverlässig ausgeführt werden.