ALARMIERUNG ANGEHÖRIGE DES ZIVILSCHUTZ

Der Zivilschutz ist keine „Blaulichtorganisation“ und kommt daher bei einem Ereignis in zweiter Priorität als Unterstützung der Partner im Bevölkerungsschutz, Feuerwehr, Polizei, Gesundheitswesen und Werke zum Einsatz.

Um die Alarmierung zu gewährleisten, sind die Zivilschutzangehörigen analog der Feuerwehr auf der Alarmplattform der Kantonspolizei aufgeschaltet.

Die Fachbereiche sind in einzelnen Alarmgruppen gegliedert und auf ihren Mobilegeräten alarmierbar. Je nach Ereignis und Bedarf können die Alarmgruppen einzeln, oder zusammen alarmiert werden.

Alarmschema

Verhalten der Zivilschutzangehörigen nach Alarmeingang:

Damit die Daten immer aktuell sind, müssen Änderungen von Mobilenummern dem Sekretariat laufend gemeldet werden.